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   VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582   

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VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582 (https://dejure.org/2020,31018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2020 - 3 CE 20.1582 (https://dejure.org/2020,31018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 3 CE 20.1582 (https://dejure.org/2020,31018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 7 S. 2, § 123 Abs. 1
    Kein nachträglich geänderter Beurteilungsmaßstab für Zeiten vor einer Beförderung

  • rewis.io

    Unterschiedliche Beurteilungsmaßstab vor und nach der Beförderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    Will der Dienstherr dagegen sich aufdrängenden oder zumindest naheliegenden Unterschieden in den dienstlichen Beurteilungen keine Bedeutung beimessen, so trifft ihn insoweit eine Begründungs- und Substantiierungspflicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13; OVG NW, B.v. 9.5.2012 - 1 B 214/12 - juris Rn. 15; Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand: September 2000 Ziff. 6.2.2.1).

    Bieten bei gleichlautenden Gesamturteilen auch die Beurteilungen der Einzelmerkmale keinen Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied, sind zunächst weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien wie beispielsweise die jeweiligen Vorbeurteilungen sowie gegebenenfalls die darin enthaltenen Aussagen zu den Einzelmerkmalen der Leistungsbeurteilung und sich eine möglicherweise abzeichnende Leistungsentwicklung der Bewerber vergleichend zu berücksichtigen, sofern sie für den aktuellen Leistungsvergleich noch Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 22 f.; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 5 ME 157/16 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - Stelle für Vorsitzenden Richter

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beigeladenen hat der Senat mit Beschluss vom 9. August 2019 (3 CE 19.895) zurückgewiesen.

    Dementsprechend hatte auch der Senat im Rahmen des vorangegangenen, vom Beigeladenen angestrengten Beschwerdeverfahrens keinen Anlass, sich im Beschluss vom 9. August 2019 (3 CE 19.895) mit der Rechtmäßigkeit der Anlassbeurteilungen zu beschäftigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - 1 B 214/12

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Ausschöpfung der jeweiligen Beurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    Will der Dienstherr dagegen sich aufdrängenden oder zumindest naheliegenden Unterschieden in den dienstlichen Beurteilungen keine Bedeutung beimessen, so trifft ihn insoweit eine Begründungs- und Substantiierungspflicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13; OVG NW, B.v. 9.5.2012 - 1 B 214/12 - juris Rn. 15; Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand: September 2000 Ziff. 6.2.2.1).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 21; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    Bieten bei gleichlautenden Gesamturteilen auch die Beurteilungen der Einzelmerkmale keinen Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied, sind zunächst weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien wie beispielsweise die jeweiligen Vorbeurteilungen sowie gegebenenfalls die darin enthaltenen Aussagen zu den Einzelmerkmalen der Leistungsbeurteilung und sich eine möglicherweise abzeichnende Leistungsentwicklung der Bewerber vergleichend zu berücksichtigen, sofern sie für den aktuellen Leistungsvergleich noch Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 22 f.; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 5 ME 157/16 - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    Bieten bei gleichlautenden Gesamturteilen auch die Beurteilungen der Einzelmerkmale keinen Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied, sind zunächst weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien wie beispielsweise die jeweiligen Vorbeurteilungen sowie gegebenenfalls die darin enthaltenen Aussagen zu den Einzelmerkmalen der Leistungsbeurteilung und sich eine möglicherweise abzeichnende Leistungsentwicklung der Bewerber vergleichend zu berücksichtigen, sofern sie für den aktuellen Leistungsvergleich noch Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 22 f.; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 3.1.2017 - 5 ME 157/16 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 21; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2007 - 4 S 16.06

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    So wäre es grundsätzlich möglich gewesen, die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit dem Beigeladenen "bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung" zu untersagen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B. v. 29.3.2007 - OVG 4 S 16.06 - juris Rn. 1) oder die Untersagung auszusprechen, "solange nicht über die Bewerbung...erneut entschieden worden und eine Frist von zwei Wochen abgelaufen ist, nachdem... die erneute Entscheidung mitgeteilt" wurde (vgl. NdsOVG, B.v. 12.7.2019 - 5 OB 107/19 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2019 - 5 OB 107/19

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Zusatz: Zwangsgeldandrohung; Vollstreckung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582
    So wäre es grundsätzlich möglich gewesen, die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit dem Beigeladenen "bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung" zu untersagen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B. v. 29.3.2007 - OVG 4 S 16.06 - juris Rn. 1) oder die Untersagung auszusprechen, "solange nicht über die Bewerbung...erneut entschieden worden und eine Frist von zwei Wochen abgelaufen ist, nachdem... die erneute Entscheidung mitgeteilt" wurde (vgl. NdsOVG, B.v. 12.7.2019 - 5 OB 107/19 - juris Rn. 2).
  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

    Das gilt auch insbesondere vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 2020 (3 CE 20.1582 - juris).

    Dort hat der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich angegeben, dass die Tenorierung bis über die "Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden ist" über eine vom Verwaltungsgericht rechtlich beanstandete Besetzungsentscheidung hinausgreift und das gesamte Stellenbesetzungsverfahren andauert (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 10).

    Damit muss der Antragsgegner die ihn belastenden Wirkungen des rechtskräftigen Beschlusses vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) im Hinblick auf die erneute Auswahlentscheidung vom 19. Januar 2023 durch einen Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO analog wegen einer nachträglichen Änderung der Umstände beseitigen (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 10 ff.).

    Damit ist die erste (beanstandete) Besetzungsentscheidung vom ... April 2022 durch die neue Entscheidung vom 19. Januar 2023 ersetzt worden und damit gegenstandslos geworden (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 10).

  • VG Bayreuth, 13.02.2024 - B 5 E 23.1092

    Konkurrenteneilverfahren, Fortsetzung des Besetzungsvorgangs, Leistungsvergleich,

    Denn es ist Sache des Dienstherrn, bei der gebotenen inhaltlichen Ausschöpfung der Beurteilungen einer etwaigen nicht gerechtfertigten Überbewertung nur geringfügiger Unterschiede insbesondere dadurch zu begegnen, dass er die Einzelfeststellungen mit Blick auf das Beförderungsamt in ihrer Wertigkeit gewichtet (vgl. BayVGH, B.v. 10.01.2022 - 3 CE 21.2716 - juris Rn. 16; B.v. 05.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 18; B.v. 05.09.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).

    Zwar spricht einiges dafür, dass bei der erforderlichen inhaltlichen "Ausschöpfung" der Beurteilungen der Konkurrenten um das ausgeschriebene Amt durchaus Beachtung verdient, wer von beiden eine "weitergehende Perspektive für eine mögliche Personalentwicklung" über das ausgeschriebene Amt hinaus besitzt (vgl. BayVGH, B.v. 05.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am

    Denn die Untersagung des Senats (B.v. 16.11.2022), die streitgegenständliche Stelle mit der Beigeladenen zu besetzen, "bis über die Bewerbung der Antragstellerin rechtskräftig entschieden wurde", gilt - wie das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt hat - über eine neue Besetzungsentscheidung hinaus und dauert das gesamte Stellenbesetzungsverfahren an (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 10 ff.).

    2.1 Die Änderung der Sach- oder Rechtslage ergibt sich aus dem Umstand, dass der Antragsgegner vor dem Hintergrund der für die Beigeladene neu erstellten Anlassbeurteilung (v. 12.12.2022) seine ursprüngliche Auswahlentscheidung vom 5. Mai 2022, die Gegenstand des ersten Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes war, konkludent) aufgehoben und durch eine erneute, wiederum zugunsten der Beigeladenen ausfallende Auswahlentscheidung (vom 19.1.2023) ersetzt hat (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - 1 M 17/21

    Organisationsgrundentscheidung; Dokumentationspflicht; Tragfähigkeit einer

    Will der Dienstherr dagegen sich aufdrängenden oder zumindest naheliegenden Unterschieden in den dienstlichen Beurteilungen keine Bedeutung beimessen, so trifft ihn insoweit eine Begründungs- und Substantiierungspflicht ( siehe: BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 3 CE 20.1582 -, juris Rn. 18 [m. w. N.] ).
  • VG München, 12.12.2023 - M 5 E 23.575

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung,

    Denn es ist Sache des Dienstherrn, bei der gebotenen inhaltlichen Ausschöpfung der Beurteilungen einer etwaigen nicht gerechtfertigten Überbewertung nur geringfügiger Unterschiede insbesondere dadurch zu begegnen, dass er die Einzelfeststellungen mit Blick auf das Beförderungsamt in ihrer Wertigkeit gewichtet (BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 3 CE 21.2716 - juris Rn. 16; B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 18; B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 3 CE 21.2716

    Konkurrentenstreit um die Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden

    Denn es ist Sache des Dienstherrn, bei der gebotenen inhaltlichen Ausschöpfung der Beurteilungen einer etwaigen nicht gerechtfertigten Überbewertung nur geringfügiger Unterschiede insbesondere dadurch zu begegnen, dass er die Einzelfeststellungen mit Blick auf das Beförderungsamt in ihrer Wertigkeit gewichtet (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 18; B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194

    Konkurrentenmitteilung, ausreichende Dokumentation eines

    Die Abänderung des Beschlusses vom 21. Dezember 2020 erfolgte mit Blick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 10 ff.).
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